Um Streit mit dem Nachbarn beim Bau eines Zaunes zu vermeiden, gilt es ein paar Regeln und Vorschriften zu beachten. Ist zum Beispiel ein Hund im Haushalt vorhanden, sollte ein Gartentor angebracht werden. Dieses schützt davor, dass der Hund Ausflüge in Nachbars Garten unternimmt und dort das Blumenbeet umgräbt. Zudem schützt ein Gartentor vor unbefugten Zutritten. Ebenfalls gilt es, die unterschiedlichen Höhenmaße zu kennen.
Ein Gartenzaun mit einer Höhe zwischen 40 und 90 Zentimeter, dient lediglich als symbolische Abgrenzung des Grundstückes und sollte auch für den Nachbar kein Problem darstellen. Für Gärten oder Weiden zählt eine Höhe zwischen 100 und 140 Zentimeter. Für Zäune als Sichtschutz werden Höhen von 170 bis 190 Zentimeter angewandt. Sicherungszäune beginnen ab 200 Zentimeter.
Bauordnung und die Nachbarn
Spricht man von Einfriedung, meint man in der Regel von mauern und Zäunen, die verbaut wurden. Diese sind oft vor Gericht Streitpunkte. Oft geht es darum ob ein Zaun gebaut werden darf, oder gar gebaut werden muss. Wo darf der Zaun stehen und wie muss er aussehen? Standard antworten auf diese Fragen gibt es dabei nicht. Meist richtet sich dies nach dem jeweiligen Bundesland.
Möchte man beispielsweise einen Zaun zwischen zwei privaten Grundstücken oder an einen angrenzenden öffentlichen Weg bauen, muss zuerst den genauen Grenzverlauf abklären, sowie auf das örtliche Bau- und Nachbarschaftsrecht achten. Eine Baupflicht für den Bau eines Zaunes oder einer Mauer besteht beispielsweise für Hausbesitzer in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zudem müssen Grundstücksbesitzer in Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein ihr Grundstück einzäunen, wenn es der Nachbar verlangt.
Höhe des Zaunes
Auch wie hoch ein Zaun oder eine Mauer sein darf, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da es viel zu unterschiedliche Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde gibt, sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde nach den Bebauungsplänen richten. Diese können immer im zuständigen Bauamt des Bezirkes eingesehen, oder erfragt werden. Ebenfalls erfährt man dort, welche Vorschriften die Gemeinde in puncto zulässige Höhe und Art des Zaunes zusätzlich hat. Auch das Baureferat kann diesbezüglich Auskunft geben.
Sollte es wieder erwarten in der Verordnung der zuständigen Gemeinde keine Regelung zum Thema Zaun Bau geben, empfiehlt es sich, einen ortsüblichen Zaun zu wählen. Auch dies verhindert eventuellen Streit in der Nachbarschaft. Da gilt es zu wissen, dass eine Klage eines Nachbarn wegen einem Zaun vor Gericht nur dann eine Chance hat, wenn die Abgrenzung die Optik stört. Aber auch wenn der Zaun ortsunüblich ist.