Im Kleingarten, dem Eigentumsgrundstück oder auf gepachtetem Land, jeder Nutzer oder Besitzer sollte sich mit seinen Nachbarn gut stellen. Zum einen, damit kein Nachbarschaftskrieg über den Maschendrahtzaun ausbricht.
Zum anderen, weil bei der Aufstellung und Pflege eines Zauns zwischen den Grundstücken stets das Grundstück des Nachbarn in Anspruch genommen werden muss. Meist ist bei der Errichtung des Zauns die Zustimmung des Nachbarn noch zu bekommen.
Bei den regelmäßigen Pflegearbeiten sieht das jedoch anders aus. Zum einen, weil der Nachbar vielleicht gewechselt hat, zum anderen, weil sich zwischenzeitlich eine Verschlechterung des nachbarschaftlichen Klimas ergeben hat. Aus diesem Grunde sollten beide Nachbarn eine schriftliche Vereinbarung treffen, die Pflege des Zauns betreffend.
Der Maschendrahtzaun ist pflegeleicht
Wer einen Maschendrahtzaun setzt, muss diesen anschließend nicht mehr pflegen. Ein heutiger Maschendrahtzaun ist vollständig ummantelt und Bedarf keiner Pflege. Deshalb ist nach der Errichtung des Zauns kein Einverständnis des Nachbarn bezüglich der Pflege erforderlich.
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