Ein eigenes Haus mit Garten zu besitzen, ist der Traum vieler Menschen. Denn, so sagen sie sich, dann müssen sie nicht mehr leise sein, um die Nachbarn nicht zu stören. Sie können grillen, wann sie wollen. Und wenn man den Hund am Sonntagmorgen früh in den Garten lässt, damit dieser sein Geschäft verrichten kann, wird das wohl auch kein Problem sein. Oder etwa doch?

Eigenheim mit Garten bedeutet auch Verantwortung

Auch wenn die Nachbarn bei einem Eigenheim mit Garten etwas weiter voneinander entfernt wohnen, ist dennoch nicht alles möglich, was man sich in einer Etagenwohnung eventuell verkneifen musste. So kann zu laute Musik auch hier ein Knackpunkt sein. Selbiges gilt für ständiges Feiern im Garten während der Sommerzeit. Natürlich kann man sich mit seinen Nachbarn gut stellen, indem man sie rechtzeitig über eine geplante Feier informiert und vielleicht auch einlädt. Aber dies bedeutet trotzdem nicht, dass Parties an der Tagesordnung sein dürfen. Selbiges gilt für das beliebte Grillen im Sommer. Denn auch wenn der Rauch im Garten eine größere Distanz zurücklegen muss als in einer Etagenwohnung bzw. von derem Balkon, kann es durchaus als störend empfunden werden, wenn allabendlich der Grillduft und der dazugehörige Rauch auf die eigene Terrasse herüber zieht.

 

Haustiere

Auch Haustiere können zu einem Störfaktor werden. Wenn beispielsweise die Hauskatze ihr Geschäft immer in Nachbars Rosen verrichtet, weil die Erde dort so schön trocken und locker ist. Für Hundegebell sind viele Nachbarn noch anfälliger. Dies bezüglich gibt es jedoch eine ganze klare Gesetzgebung:

 

  • Der Hund darf in diesen Zeiten NICHT Bellen: 22 – 6 Uhr sowie 13 – 15 Uhr (Nacht- und Mittagsruhe)
  • Mehr als 10 Minuten am Stück darf der Hund auch in der übrigen Zeit nicht bellen.
  • Insgesamt darf das Bellen des Hundes nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag betragen.

Die Nachbarn können im anderen Fall rechtlich gegen den Hundebesitzer vorgehen.

Ob es sich bei dieser Regelung um eine sinnvolle handelt sei, dahingestellt. Tatsache ist, dass auch bei anderen gehaltenen Tieren diese als Richtlinie genommen wird, beispielsweise bei Hühnern.  Um diesem Szenario entgegen zu wirken, sollte man sich bei der Haus- und Grundstückssuche bereits danach erkundigen, ob bzw. wie sehr die Nachbarn an der Einhaltung derartiger Regeln interessiert sind. Dies kann übrigens auch für den Lärm von Kindern gelten.  Allerdings ist diesbezüglich lediglich die Mittagsruhe wichtig. Insbesondere sollte darüber nachgedacht werden, wenn es sich um eine Wohngegend mit vorwiegend älteren Bewohnern handelt.

Die Nachbarn können im anderen Fall rechtlich gegen den Hundebesitzer vorgehen.

Ob es sich bei dieser Regelung um eine sinnvolle handelt sei, dahingestellt. Tatsache ist, dass auch bei anderen gehaltenen Tieren diese als Richtlinie genommen wird, beispielsweise bei Hühnern. Um diesem Szenario entgegen zu wirken, sollte man sich bei der Haus- und Grundstückssuche bereits danach erkundigen, ob bzw. wie sehr die Nachbarn an der Einhaltung derartiger Regeln interessiert sind. Dies kann übrigens auch für den Lärm von Kindern gelten. Allerdings ist diesbezüglich lediglich die Mittagsruhe wichtig. Insbesondere sollte darüber nachgedacht werden, wenn es sich um eine Wohngegend mit vorwiegend älteren Bewohnern handelt.